Bei der Brandschutzbegehung dreht der Prüfer den Feuerlöscher im Treppenhaus um: Die Prüfplakette ist seit acht Monaten abgelaufen. Niemandem war es aufgefallen — das Datum stand in einer Excel-Liste, die seit dem letzten Umzug niemand mehr geöffnet hat.
So wird aus einer simplen Pflicht ein Mangel im Protokoll — im Ernstfall sogar ein Löscher, der nicht funktioniert. Nicht weil das Intervall unbekannt ist, sondern weil niemand rechtzeitig erinnert wurde. Hier sind die Prüffristen für Feuerlöscher auf einen Blick — und wie du sie zuverlässig einhältst.
Die Prüffristen im Überblick
| Prüfung | Intervall | durch |
|---|---|---|
| Sachkundigenprüfung / Wartung | alle 2 Jahre | Sachkundige(r) / Fachbetrieb |
| Druckbehälterprüfung (nur CO2-Löscher) | alle 10 Jahre | befähigte Person / ZÜS |
| Sichtkontrolle (empfohlen) | regelmäßig (z. B. monatlich) | Betreiber / Brandschutzhelfer |
Wichtig — keine Rechtsberatung: Das sind die üblichen Richtwerte nach DIN 14406-4, ASR A2.2 und Betriebssicherheitsverordnung. Die konkrete Pflicht hängt von Löschertyp, Umgebung und eurer Gefährdungsbeurteilung ab. Im Zweifel den Fachbetrieb bzw. die aktuelle Norm zurate ziehen.
Der 2-Jahres-Takt ist also schnell gemerkt. Knifflig wird es, sobald du Feuerlöscher über mehrere Etagen, Gebäude oder Standorte verteilt hast — jeder mit seinem eigenen letzten Prüfdatum.
Warum die Frist das eigentliche Problem ist
Zwanzig Löscher, zwanzig unterschiedliche „zuletzt geprüft"-Daten, ein 2-Jahres-Zyklus: In einer Excel-Liste siehst du den überfälligen nur, wenn du die Datei öffnest und jede Zeile durchgehst.
Wiederkehrend gedacht: nach der Prüfung ist vor der Prüfung
Die Wartung wiederholt sich alle zwei Jahre. Erledigt heißt nicht weg — sobald ein Löscher geprüft ist, muss die nächste Frist um zwei Jahre weiterrücken. Von Hand vergisst man früher oder später eine.
„Dafür reicht doch eine Kalender-Erinnerung"
Für einen einzelnen Löscher ja. Bei vielen Standorten hakt es an drei Stellen:
- Du pflegst jedes Prüfdatum doppelt (in der Löscher-Liste und im Kalender) und hältst beides synchron.
- Nach jeder Wartung musst du die nächste Frist von Hand um zwei Jahre weiterrücken — pro Löscher.
- Die Erinnerung liegt im Kalender einer Person. Ist die im Urlaub, sieht sie keiner.
Was CellAlert hier übernimmt
Du markierst die Zelle mit der nächsten Prüffrist einmal im Excel-Add-in und hinterlegst das 2-Jahres-Intervall; ein Klick auf „Aktualisieren" holt später geänderte Datumswerte aus Excel nach. CellAlert überwacht die Frist auf dem Server und erinnert rechtzeitig — per E-Mail und im Kalender, auch wenn Excel längst geschlossen ist. Nach dem Abhaken rückt die nächste Prüfung automatisch vor.
Und für alle, die Cloud-Tools (zu Recht) skeptisch sehen: CellAlert speichert nicht deine Excel-Datei — nur die Frist plus eine Zell-Referenz. Die Server stehen in Deutschland (Frankfurt), DSGVO-konform. Deine Daten gehören dir: CSV-Export jederzeit, kein Lock-in.
Häufige Fragen
Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?
In der Regel alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen (DIN 14406-4). CO2-Löscher brauchen als Druckbehälter zusätzlich etwa alle 10 Jahre eine Druckprüfung. Empfohlen ist außerdem eine regelmäßige Sichtkontrolle durch den Betreiber.
Wer darf Feuerlöscher prüfen?
Die Wartung übernimmt ein Sachkundiger (meist ein zertifizierter Fachbetrieb). Die Druckbehälterprüfung von CO2-Löschern macht eine befähigte Person bzw. eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Die Sichtkontrolle kann der Betreiber selbst durchführen.
Was passiert, wenn die Prüffrist abgelaufen ist?
Ein überfälliger Löscher gilt als Mangel im Brandschutz und kann im Schadens- oder Auditfall zu Haftungs- und Versicherungsproblemen führen — im Ernstfall funktioniert er womöglich nicht. Entscheidend ist die lückenlose, fristgerechte Wartung samt Nachweis.
Liegt meine Excel-Datei dann in der Cloud?
Nein. CellAlert speichert nur die Frist-Metadaten plus eine Zell-Referenz — nicht die Datei. Die Server stehen in der EU (Frankfurt), DSGVO-konform, und der CSV-Export ist jederzeit offen. Excel bleibt die Quelle der Wahrheit.
Das 2-Jahres-Intervall ist nicht das Problem. Ob du es einhältst, entscheidet sich daran, ob dich jemand rechtzeitig erinnert. Wie du den Überblick über viele Prüfobjekte behältst, zeigt auch der Beitrag Schluss mit der Fristen-Liste: Denk in einer Matrix — und für elektrische Betriebsmittel der Beitrag zu den DGUV-V3-Prüfintervallen.